Defekte & Reparaturen

Mängel schriftlich melden

Mängel, die Sie als Mieterin und Mieter nicht selber verschuldet haben, werden vom Vermieter beseitigt. Wichtig ist aber, dass Sie uns zeitnah den Mangel melden. Benutzen Sie dazu das elektronische Formular und senden Sie nach Möglichkeit oder wenn es helfen kann, Fotos mit.

Immer eine Meldepflicht besteht bei Mängeln, die Folgeschäden verursachen können. Setzen Sie uns sofort in Kenntnis, wenn beispielsweise Wasser aus der Badewanne austritt, um einen grösseren Wasserschaden zu vermeiden. Auch bei Schimmelbefall sollten Sie uns sofort informieren.

Kontaktmöglichkeiten

Kleinreparaturen

Kleinere Reparaturen, welche Mieter selber ohne eine Fachperson beheben können, gehören zum so genannten kleinen Unterhalt. Die Kosten (bis ca. 150 Franken) muss der Mieter bezahlen. Ein undichter Duschschlauch oder ein zerbrochenes Zahnputzglas müssen Mieter auf eigene Kosten ersetzen.