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Tiere

Bewilligte Haustiere sind so zu halten, dass die Öffentlichkeit und die Nachbarschaft nicht durch Lärm und Verunreinigungen belästigt werden.

Kleintiere

Erlaubt sind in jedem Fall unproblematische Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche und Zierfische, unabhängig davon was im Mietvertrag steht. Dies, solange die Tiere nicht in grosser Zahl gehalten werden und nicht zu Klagen Anlass geben. Sind für ein Aquarium Eingriffe in die Bausubstanz nötig, ist in jedem Fall die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Bei Zierfischen sollten sich Mieter zudem bei einer Privathaftpflichtversicherung für allfällige Wasserschäden versichern.