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Über uns

Kanton St.Gallen - ein neuer Staat enstand
Mit der französichen Revolution hatte sich eine neue Staatsform herausgebildet. Im neu gebildeten Kanton St.Gallen blieben die ursprünglichen Bürgergemeinden als Ortsbürgergemeinden erhalten und deren Existenz verfassungsmässig garantiert.

Ortsbürgergemeinde Rorschach - die öffentlich rechtliche Körperschaft 
Ortsgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons St.Gallen selbständige öffentlich rechtliche Körperschaften.

Nach der Gemeindeordnung vom 1.1.1984 organisiert sich die Ortsbürgergemeinde Rorschach als Gemeinde mit Bürgerversammlung. Oberstes Organ ist die Bürgerschaft. Diese besteht aus den in der politischen Gemeinde Rorschach (Stadt Rorschach) wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger.

Ortsbürgerschaft
Ausdruck von Lebendigkeit sind die alljährlichen Bürgerversammlungen. Dabei wahren die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger nach urdemokratischer Art ihre Rechte und bestimmen das wirtschaftliche Geschick und das volkswirtschaftliche Verhalten der Ortsbürgergemeinde. Wahlen und Abstimmungen über Sachgeschäfte erfolgen offen.

Die Ortsbürgergemeinde Rorschach setzt alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschliesslich für öffentliche, kulturelle und gemeinnützige Aufgaben und Zwecke am Ort ein.

Ortsbürgerrat
Das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Ortsbürgergemeinde ist der Ortsbürgerrat. Er besteht aus dem Präsidenten, vier Mitgliedern sowie dem Aktuar und vertritt die Ortsbürgergemeinde nach aussen. Der Ortsbürgerrat vollzieht die Beschlüsse der Bürgerschaft, sorgt für eine effiziente Geschäfts- und Rechnungsführung und verwaltet die Vermögenswerte.

Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern. Sie erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Geschäftsführung und die Verwaltung der Wertanlagen. Sie überwacht die Führung der Finanzgeschäfte mit Rechnung und Voranschlag.

Stimmenzähler
Die vier Stimmenzähler teilen sich die Aufgaben des Stimmregisterbüros. Sie stellen die Versammlungsunterlagen zu, erledigen die Stimmenauszählung bei den Bürgerversammlungen, erfüllen die Zutrittsregelung zum Versammlungslokal und sorgen für eine korrekte Sitzordnung bei Versammlungen (stimmberechtigte Personen / nicht stimmberechtigte Personen).

Geschichte
Die Geschichte der Ortsbürgergemeinde Rorschach ist bis zum Jahr 1798 identisch mit der Geschichte des Ortes Rorschach. Mit der Kantonsgründung beginnt die neue Zeit, welche die eigenständige Entwicklung als Gemeinwesen darstellt.

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geändert 24.05.2003 17:01:13