dienstleistung
Einbürgerung
Grundsatz
Für die Einbürgerung kommt nur die Wohngemeinde eines
Gesuchsstellers/einer Gesuchsstellerin - als Lebenszentrum und Mittelpunkt der
persönlichen Verbundenheit mit der Bevölkerung und deren Organisationen und
Einrichtungen - in Frage.
Bürgerrecht und Verfahren
Wir sind zusammen mit den Behörden der Stadt Rorschach Instanz im Einbürgerungsverfahren. Das Bürgerrecht in der Schweiz begründet sich auf dem Gemeinde-, dem Kantons-
und dem Staatsbürgerrecht.
Wir verpflichten uns, schweizerischen und ausländischen Einbürgerungswilligen den Erwerb
des Bürgerrechtes der Stadt Rorschach zu ermöglichen, sofern keine nachteiligen
Argumente vorliegen und die wirtschaftlichen, finanziellen aber auch menschlichen
Aspekte dafür sprechen.
Auskünfte
Stadtverwaltung Rorschach,
Einwohneramt
Eugen Löpfe,
Rathaus,
Postfach
9401 Rorschach
Telefon
+41 71 844 21 11
Anmeldung E-Mail
Formular
für die Einbürgerung; Bestellung Fragebogen und Anforderungen
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